Minoc

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Minoc
Stadtyp Stadt
Stadtstein 2437 533 0
Reichszugehörigkeit Keine
Regierungsform Ratsherrschaft
Gesinnung Rechtschaffen neutral
Einwohner Menschen, Zwerge
Garde und Militär Vorhanden
Ansprechpersonen
  • Spielerbetreuerin:
  • Staffbetreuer:
Hauserwerb Eingeschränkt
Hausbau Eingeschränkt

Demographie

Lage

Minoc ist eine Stadt im Norden der Schattenwelt. Der berüchtigte Goldhafen der Stadt liegt in der Bucht der Gier. Östlich von Minoc erhebt sich der Mount Kendall. Im Südosten liegt Düsterhafen. Im Norden das Miner-Tal, auch die Nordminen genannt.

Einwohner

In Minoc leben eine Vielzahl von Handwerkern, sodass sie über die Jahre zu einem Handelszentrum geworden ist. Die überwiegende Zahl sind Menschen, jedoch hat sich auch der ein oder andere Zwerg in der Stadt niedergelassen.

Flora und Fauna

tbd

Politik

Minoc ist seit dem Minocer Abkommen eine freie Stadt. Der letzte bekannte Bürgermeister war Kunrad Rosywylde

Gesetze

Häuser in Minoc

Regeln für den Hauskauf

  • Um ein Haus oder ein Zelt in Minoc, vor dem Stadttor oder an der Mine zu kaufen oder zu bauen hat man sich vorher schriftlich an die Verwaltung der Stadt zu wenden. Im Regelfall wirds dies mit einem Brief im RP-Forum geschehen. Die Verwaltung wird nach eingehender Prüfung der Person die Erlaubnis erteilen oder verweigern. Diese Erlaubnis wird in Form der Stadtbürgerschaft auf dem Stadtstein eingetragen.
  • Der Weiterverkauf der Häuser ist gestattet, sollte der Nachfolgebesitzer ebenfalls als Bürger der Stadt Minoc eingetragen werden.

Bauregeln

  • Das allgemeine Stadtbild soll gewahrt bleiben. In der unmittelbaren Nähe von Staticgebäuden sollte deren Stil beibehalten werden, solange man sich noch im ungefähren Stadtgebiet befindet.
  • Um ein Haus oder ein Zelt in Minoc, vor dem Stadttor oder an der Mine zu kaufen oder zu bauen hat man sich vorher schriftlich an die Verwaltung der Stadt zu wenden. Im Regelfall wirds dies mit einem Brief im RP-Forum geschehen. Die Verwaltung wird nach eingehender Prüfung der Person die Erlaubnis erteilen oder verweigern. Diese Erlaubnis wird in Form der Stadtbürgerschaft auf dem Stadtstein eingetragen.