Minoc
| Städte
Barbarendorf - Britain - Bucaneer's Den - Cove - Delucia - Destea - Duesterhafen - Elashinn |
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| Minoc | |
|---|---|
| Stadtyp | Stadt |
| Stadtstein | 2437 533 0 |
| Reichszugehörigkeit | Keine |
| Regierungsform | Ratsherrschaft |
| Gesinnung | Rechtschaffen neutral |
| Einwohner | Menschen, Zwerge |
| Garde und Militär | Vorhanden |
| Ansprechpersonen |
|
| Hauserwerb | Eingeschränkt |
| Hausbau | Eingeschränkt |
Demographie
Lage
Minoc ist eine Stadt im Norden der Schattenwelt. Der berüchtigte Goldhafen der Stadt liegt in der Bucht der Gier. Östlich von Minoc erhebt sich der Mount Kendall. Im Südosten liegt Düsterhafen. Im Norden das Miner-Tal, auch die Nordminen genannt.
Einwohner
In Minoc leben eine Vielzahl von Handwerkern, sodass sie über die Jahre zu einem Handelszentrum geworden ist. Die überwiegende Zahl sind Menschen, jedoch hat sich auch der ein oder andere Zwerg in der Stadt niedergelassen.
Flora und Fauna
tbd
Politik
Minoc ist seit dem Minocer Abkommen eine freie Stadt. Der letzte bekannte Bürgermeister war Kunrad Rosywylde
Gesetze
- Die Stadt hält sich noch immer an die Gesetze des Britannischen Reiches
Häuser in Minoc
Regeln für den Hauskauf
- Um ein Haus oder ein Zelt in Minoc, vor dem Stadttor oder an der Mine zu kaufen oder zu bauen hat man sich vorher schriftlich an die Verwaltung der Stadt zu wenden. Im Regelfall wirds dies mit einem Brief im RP-Forum geschehen. Die Verwaltung wird nach eingehender Prüfung der Person die Erlaubnis erteilen oder verweigern. Diese Erlaubnis wird in Form der Stadtbürgerschaft auf dem Stadtstein eingetragen.
- Der Weiterverkauf der Häuser ist gestattet, sollte der Nachfolgebesitzer ebenfalls als Bürger der Stadt Minoc eingetragen werden.
Bauregeln
- Das allgemeine Stadtbild soll gewahrt bleiben. In der unmittelbaren Nähe von Staticgebäuden sollte deren Stil beibehalten werden, solange man sich noch im ungefähren Stadtgebiet befindet.
- Um ein Haus oder ein Zelt in Minoc, vor dem Stadttor oder an der Mine zu kaufen oder zu bauen hat man sich vorher schriftlich an die Verwaltung der Stadt zu wenden. Im Regelfall wirds dies mit einem Brief im RP-Forum geschehen. Die Verwaltung wird nach eingehender Prüfung der Person die Erlaubnis erteilen oder verweigern. Diese Erlaubnis wird in Form der Stadtbürgerschaft auf dem Stadtstein eingetragen.