Düsterhafen

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Düsterhafen
Stadtyp Stadt
Stadtstein Wird ergänzt
Reichszugehörigkeit Namoth
Regierungsform Ratsherrschaft durch den Schattenbund
Gesinnung Rechtschaffen Böse
Einwohner Menschen
Garde und Militär Vorhanden
Ansprechpersonen
  • Spielerbetreuerin:
  • Staffbetreuer:
Hauserwerb Eingeschränkt
Hausbau Eingeschränkt


Allgemein

Die Hauptstadt des Reiches Namoth und östlichste aller Städte des Kontinents. Gleichsam als Tor und Schutzwall zwischen dem Kernland des Reiches und den westlichen Landen erhebt sie sich über dem Delta des Schwarzen Stromes.

Düsterhafen besitzt eine der bewegtesten Geschichten aller Städte: Sie wurde vor unzähligen Jahren vom König von Britain den Drow überlassen, um einen kurzfristigen Frieden zu erkaufen. Nachdem auch die Dunkelelfen die Stadt verlassen und sich anderen Zielen zugewandt hatten, verfiel Düsterhafen langsam und geriet zunehmend in Vergessenheit. Erst mit dem Einzug des Schattenbundes kehrte neues Leben zurück und führte die Stadt wieder zu altem Glanz.

Wer den Wunsch hegt, in die Stadt Düsterhafen oder deren Umgebung zu ziehen, muss sich schriftlich an die Stadtverwaltung von Düsterhafen wenden. Nach einer Ortsbesichtigung erhält man im Normalfall die Genehmigung zum Erwerb oder Bau eines Hauses. Anschließend kann ein GM kontaktiert werden, um das gewünschte Objekt offiziell zu erwerben.

Gesetze

Gesetzestafel für die Stadt Düsterhafen

§1 Die Stadt Düsterhafen ist Teil des Reiches Namoth und untersteht somit der Herrschaft des Schattenbundes. Der Schattenbund (ein Bündnis der Dienerschaft des Chaos, der Magierschaft Daltarias und der Pioniere der Verdammnis) verfügt über Gesetze und Regeln der Stadt und ist in seiner Macht unantastbar.

§2 Die oberste, ausführende Gewalt des Schattenbundes ist der sogenannte Schattenrat, bestehend aus je zwei Mitgliedern der oben genannten Bündnisparteien. Der Schattenrat verfügt über die wichtigen Fragen das Reich betreffend und ist für die Diplomatie gegen aussen zuständig.

§3 Jeder Reisende, der die Stadt Düsterhafen betritt, hat die vom Schattenbund verfügten Regeln und Gesetze vorbehaltslos zu akzeptieren. Mit Nachdruck sei erwähnt, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt.

§4 Das Tragen von Rüstungen und Waffen ist innerhalb der Stadtmauern untersagt (Mitglieder des Schattenbundes unterstehen dieser Regelung nicht). Ausgenommen von dieser Regelung sind Wanderstäbe sowie Lederrüstungen, die lediglich als Ausgangskleidung getragen werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von 2000 Goldstücken bestraft. Ist der Schuldige zahlungsunfähig oder verweigert die Zahlung der Busse, so wird durch das zuständige Mitglied des Schattenbundes das Bußgeld in anderweitiger Form (sonstige Vermögenswerte, Fronarbeit) eingezogen. Lediglich innerhalb der Arena ist das Tragen von Waffen und Rüstung gestattet.

§5 Mitgebrachte Tiere wie Pferde, Ponies, Hunde etc. sind während des Aufenthalts in Düsterhafen in den vorgesehenen Stalleinrichtungen unterzubringen. Tiere, die sich missbräuchlich trotzdem auf der Strasse tummeln sollten, werden ohne Vorwarnung vom Schattenbund beschlagnahmt oder direkt ins Schlachthaus gebracht.

§6 Es ist strengstens untersagt, Bürgern und Händlern der Stadt Düsterhafen in irgendeiner Form Schaden (Verletzung, Diebstahl, Beleidigung) zuzufügen. Zuwiderhandlungen werden je nach Mass des Verschuldens bestraft, angefangen bei einer Busse von 1000 Goldstücken bis hin zur Hinrichtung am Galgen.

§7 Wer Bürger/Bürgerin der Stadt Düsterhafen werden will, hat bei der Stadtverwaltung einen entsprechenden Antrag zur Aufnahme zu stellen. Diese prüft das Gesuch und lädt den Bewerber/die Bewerberin gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch ein, um endgültig über den Antrag zu verfügen.

§8 Der Schattenrat ist keineswegs verpflichtet, Bewerbern/Bewerberinnen ein Bewerbungsgespräch zu gestatten. Aufgrund von Gilden- oder Familienzugehörigkeit oder anderen Gründen können bestimmte Anträge bereits im Vornherein abgewiesen werden.

§9 Personen, die sich ohne Bewilligung in Düsterhafen niederlassen, werden umgehend der Stadt verwiesen und sind in Zukunft unerwünscht . §10 Missetäter, die sich ihrer Bestrafung mittels Flucht (ooc: insbesondere wegrecallen) zu entziehen versuchen, werden deutlich härter bestraft. Sollte die Flucht gar gelingen, wird der/die Schuldige zur "persona non grata" erklärt und gilt als vogelfrei. Plakate mit Beschreibungen solcher Personen werden überall in Düsterhafen angeschlagen, so dass die Bürger Düsterhafens oben genannte Personen erkennen und bestrafen können.

§11 Jedweder Jagdgrund (OOC: zum Beispiel der Friedhof von Düsterhafen) steht primär Mitgliedern des Schattenbundes und Bürgern von Düsterhafen zur Verfügung. Fremde haben sich ohne Murren und Verzögerung zu entfernen, so einer der o.g. Personen sein Interesse am Jagdgebiet erklärt.

§12 Der Schattenbund behält es sich vor, die hier genannten Regelungen und Gesetze jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu erweitern.

Häuser in Düsterhafen

Regeln für den Hauskauf

  • Der Charakter gehört keiner Monsterspezies an. Bei Elfen ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie geduldet werden.
  • Der Charakter besitzt genügend Gold und nicht zu viele bestehende Häuser.
  • Der Spieler verfasst eine schriftliche Bewerbung zur Bürgerschaft.
  • Die Stadtverwaltung beantwortet die Bewerbung.
  • Der Spieler wird in den Stadtstein aufgenommen und ist damit Bürger der Stadt.

Bauregeln

  • keine