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==Allgemein==
Minnersbach, einst ein Ort des Handwerks und des Handels und Standort der "Magieschule des freien Denkens",
war es lange Zeit in Vergessenheit geraten und verwarloste zusehends.
Zuletzt erinnerten nur noch die Ruinen der einst so starken Mauern an die vergangene Macht dieses Ortes.
Doch nahmen sich die "Lords of War" vor einiger Zeit erneut der Stadt an, um sie zu neuer Blüte zu führen.
Besucht man den Ort heute ist vom alten Verfall nichts mehr zu erkennen,
die Stadt kehrte zu seinem alten Glanz zurück.
Die Stadtmauern stehen wieder und scheinen gar prächtiger und wehrhafter als je zuvor.
Es wird wieder Handel betrieben und die Stadt befindet sich in einem neuen Aufschwung.
Die Lordschaft sorgt derzeit für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt,
den Aufbau einer eigenständigen Garde und eines funktionstüchtigen Regierungsapparates.
==Demographie==
===Lage===
Etwas westlich der Kreuzung des Skara Brae – Yew – Britain Weges, bis kurz vor dem Hauptquartier der Servants of Chaos gelegen.
===Einwohner===
tbd
===Flora und Fauna===
tbd
==Religion==
Keine, aber Religionen sind, sodenn sie mit der Diplomatie der Stadt vereinbar sind, erlaubt.
Zur Zeit ist das Kirchengebäude verwaist.
Doch niemand weiß, ob nicht einmal wieder Geistliche sich der Kirche annehmen.
==Politik==
Regierung: Stadtrat der den Bürgermeister stellt. Die Lords of War überwachen die funktionstüchtigkeit des Regierungsapparates.
Regierungssitz: Verwaltungsgebäude und Barracke der Gardisten.
===Persönlichkeiten===
Die zuletzt aufgezeichneten Mitlgieder des Stadtrats waren:
* Nartoka
* Duridanya Duhl
* Taradon De'Vagow
Richter:
* Jalron Di'Loren
Hauptmann der Garde:
* Harkon Peijnenburg
Scharfrichter:
* Luthar von Friedeshall
==Diplomatie==
Die Diplomatie der Stadt wird vom Stadtrat bestimmt, den Rahmen geben die Lords of War vor (Beispielsweise unerwünschte Rassen oder Gilden).
* Haltung zur Allianz von Yew: neutral
* Haltung zu den Elfenvölkern: feindlich
* Haltung zu Barbaren etc.: neutral
* Haltung zum Urvolk: neutral
* Haltung zu den Zwergen: neutral
* Haltung zu neutralen Gilden: neutral
* Haltung zum Schattenbund: feindlich
* Haltung zu Drow des Hauses Ky'Alur: neutral
* Haltung zu Orks des Oloch'tai Clans: neutral
* Haltung zu Orks allgemein: feindlich
Dabei ist zu sagen, das die Diplomatie kein Allgemeinwissen auf Schattenwelt ist,
sondern bei Stadtrat oder ggf. der Garde erfragt werden muss.
==Gesetze==
'''§1 Mord und Totschlag'''<br>
In der Stadt, eingeschlossen der Arena, ist das Morden verboten.<br>
Ein Ehrenmord in der Arena bei einem Duell, ist wird nicht als Mord angesehen.<br>
Tötet die Stadtwache einen Flüchtigen Gesetzesbrecher ist dies kein Mord.<br>
'''§2 Haustiere - magisch gerufene Kreaturen'''<br>
In der Stadt, eingeschlossen der Arena, ist das Mitführen von Tieren die nicht dem Transport dienen,
sowie das Herbeirufen jeglicher Wesenheiten, nicht gestattet!<br>
'''§3 Maskierungen - Gestaltwandel'''<br>
In der Stadt, eingeschlossen der Arena, ist das Verwandeln in Fremde Gestalten,
sowie das Maskieren, nicht gestattet.<br>
'''§4 Religionsfreiheit'''<br>
Bürgern der Stadt ist die Ausübung ihrer Religion gestattet,
sofern diese weder andere Bürger noch die Stadt selbst negativ in Mitleidenschaft ziehen.<br>
'''§5 Vandalismus'''<br>
In der Stadt, eingeschlossen der Arena, sind Raub und Vandalismus verboten.<br>
Trunkenheit in der Öffentlichkeit kann zum Schutzgewahrsam führen.<br>
Ferner ist das Aufhängen von Leichen oder deren Teilen an Häusern verboten.<br>
'''§6 Befugnisse der Stadtwache'''<br>
Den Weisungen der Stadtwache ist unbedingt Folge zu leisten.<br>
Verstöße gegen die Gesetze sind der Stadtwache zu melden.<br>
Selbstjustiz wird als Mord geahndet werden.<br>
'''§7 Waffen'''<br>
Waffen sind gegürtet oder in der Scheide zu tragen.<br>
Speere sind mit Lederkappen zu versehen.<br>
'''§8 Versammlungen'''<br>
Versammlungen die den Öffentlichen Frieden stören,
oder die Ordnung gefährden, sind nicht gestattet.
'''§9 Akademie der freien Künste'''<br>
Die Akademie der freien Künste zu Minnersbach ist nicht Wirkungsbereich der Garde.<br>
Recht und Vollstreckung obliegt der Leitung sowie den Lords of War.<br>
'''§10 Wohnrecht'''<br>
Wohnrecht und Aufenthaltsduldung sind vom Stadtrat zu erbitten.<br>
Der Kauf oder Bau neuer Häuser ist ebenfalls bewilligungspflichtig.<br>
'''§11 Immunitätsparagraph'''<br>
Stadtrat, Bürgermeister und Patrizier genießen besonderen Schutz.<br>
Dieser ist jedoch nicht grenzenlos.<br>
'''§12 Handelsgesetz'''<br>
Der Handel von Waren, durch nicht von der Handelgilde genehmigte Händler, wird als Illegal betrachtet.<br>
Im falle der Überführung, können sämtliche unrechtmäßig gehandelten Waren von der Handelsgilde
als Schwarzmarktware deklariert und beschlagnahmt werden.
'''§13 Diebstahl und Erpressung'''<br>
Diebstahl und Erpressung sind innerhalb der Stadt Minnersbach, sowie dem umliegenden Land strengstens verboten.<br>
Zuwiederhandlung wird durch die Gerichtsbarkeit der Stadt geahndet, und die Strafe wird je nach schwere
des Verbrechens festgelegt.<br>
==Häuser in Minnersbach==
===Regeln für den Hauskauf===
* Die Regeln des Stadtrates sind einzuhalten, gegebenenfalls zu erfragen.
* Ohne Erlaubnis des Stadtrates ist der Hauskauf untersagt.
===Bauregeln===
* Ohne Erlaubnis des Stadtrates ist der Hausbau untersagt.
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Aktuelle Version vom 17. Februar 2026, 17:30 Uhr

Städte

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Minnersbach
Stadtyp Stadt
Stadtstein 900 1891 0
Reichszugehörigkeit Keine
Regierungsform Ratsherrschaft
Gesinnung Rechtschaffen Neutral
Einwohner Menschen
Garde und Militär LoW, Minnersbacher Garde
Ansprechpersonen
  • Spielerbetreuerin:
  • Staffbetreuer:
Hauserwerb Eingeschränkt
Hausbau Eingeschränkt


Allgemein

Minnersbach, einst ein Ort des Handwerks und des Handels und Standort der "Magieschule des freien Denkens", war es lange Zeit in Vergessenheit geraten und verwarloste zusehends. Zuletzt erinnerten nur noch die Ruinen der einst so starken Mauern an die vergangene Macht dieses Ortes. Doch nahmen sich die "Lords of War" vor einiger Zeit erneut der Stadt an, um sie zu neuer Blüte zu führen.

Besucht man den Ort heute ist vom alten Verfall nichts mehr zu erkennen, die Stadt kehrte zu seinem alten Glanz zurück. Die Stadtmauern stehen wieder und scheinen gar prächtiger und wehrhafter als je zuvor. Es wird wieder Handel betrieben und die Stadt befindet sich in einem neuen Aufschwung.

Die Lordschaft sorgt derzeit für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt, den Aufbau einer eigenständigen Garde und eines funktionstüchtigen Regierungsapparates.

Demographie

Lage

Etwas westlich der Kreuzung des Skara Brae – Yew – Britain Weges, bis kurz vor dem Hauptquartier der Servants of Chaos gelegen.

Einwohner

tbd

Flora und Fauna

tbd

Religion

Keine, aber Religionen sind, sodenn sie mit der Diplomatie der Stadt vereinbar sind, erlaubt.

Zur Zeit ist das Kirchengebäude verwaist.

Doch niemand weiß, ob nicht einmal wieder Geistliche sich der Kirche annehmen.

Politik

Regierung: Stadtrat der den Bürgermeister stellt. Die Lords of War überwachen die funktionstüchtigkeit des Regierungsapparates. Regierungssitz: Verwaltungsgebäude und Barracke der Gardisten.

Persönlichkeiten

Die zuletzt aufgezeichneten Mitlgieder des Stadtrats waren:

  • Nartoka
  • Duridanya Duhl
  • Taradon De'Vagow

Richter:

  • Jalron Di'Loren

Hauptmann der Garde:

  • Harkon Peijnenburg

Scharfrichter:

  • Luthar von Friedeshall

Diplomatie

Die Diplomatie der Stadt wird vom Stadtrat bestimmt, den Rahmen geben die Lords of War vor (Beispielsweise unerwünschte Rassen oder Gilden).

  • Haltung zur Allianz von Yew: neutral
  • Haltung zu den Elfenvölkern: feindlich
  • Haltung zu Barbaren etc.: neutral
  • Haltung zum Urvolk: neutral
  • Haltung zu den Zwergen: neutral
  • Haltung zu neutralen Gilden: neutral
  • Haltung zum Schattenbund: feindlich
  • Haltung zu Drow des Hauses Ky'Alur: neutral
  • Haltung zu Orks des Oloch'tai Clans: neutral
  • Haltung zu Orks allgemein: feindlich

Dabei ist zu sagen, das die Diplomatie kein Allgemeinwissen auf Schattenwelt ist, sondern bei Stadtrat oder ggf. der Garde erfragt werden muss.

Gesetze

§1 Mord und Totschlag
In der Stadt, eingeschlossen der Arena, ist das Morden verboten.
Ein Ehrenmord in der Arena bei einem Duell, ist wird nicht als Mord angesehen.
Tötet die Stadtwache einen Flüchtigen Gesetzesbrecher ist dies kein Mord.

§2 Haustiere - magisch gerufene Kreaturen
In der Stadt, eingeschlossen der Arena, ist das Mitführen von Tieren die nicht dem Transport dienen, sowie das Herbeirufen jeglicher Wesenheiten, nicht gestattet!

§3 Maskierungen - Gestaltwandel
In der Stadt, eingeschlossen der Arena, ist das Verwandeln in Fremde Gestalten, sowie das Maskieren, nicht gestattet.

§4 Religionsfreiheit
Bürgern der Stadt ist die Ausübung ihrer Religion gestattet, sofern diese weder andere Bürger noch die Stadt selbst negativ in Mitleidenschaft ziehen.

§5 Vandalismus
In der Stadt, eingeschlossen der Arena, sind Raub und Vandalismus verboten.
Trunkenheit in der Öffentlichkeit kann zum Schutzgewahrsam führen.
Ferner ist das Aufhängen von Leichen oder deren Teilen an Häusern verboten.

§6 Befugnisse der Stadtwache
Den Weisungen der Stadtwache ist unbedingt Folge zu leisten.
Verstöße gegen die Gesetze sind der Stadtwache zu melden.
Selbstjustiz wird als Mord geahndet werden.

§7 Waffen
Waffen sind gegürtet oder in der Scheide zu tragen.
Speere sind mit Lederkappen zu versehen.

§8 Versammlungen
Versammlungen die den Öffentlichen Frieden stören, oder die Ordnung gefährden, sind nicht gestattet.

§9 Akademie der freien Künste
Die Akademie der freien Künste zu Minnersbach ist nicht Wirkungsbereich der Garde.
Recht und Vollstreckung obliegt der Leitung sowie den Lords of War.

§10 Wohnrecht
Wohnrecht und Aufenthaltsduldung sind vom Stadtrat zu erbitten.
Der Kauf oder Bau neuer Häuser ist ebenfalls bewilligungspflichtig.

§11 Immunitätsparagraph
Stadtrat, Bürgermeister und Patrizier genießen besonderen Schutz.
Dieser ist jedoch nicht grenzenlos.

§12 Handelsgesetz
Der Handel von Waren, durch nicht von der Handelgilde genehmigte Händler, wird als Illegal betrachtet.
Im falle der Überführung, können sämtliche unrechtmäßig gehandelten Waren von der Handelsgilde als Schwarzmarktware deklariert und beschlagnahmt werden.

§13 Diebstahl und Erpressung
Diebstahl und Erpressung sind innerhalb der Stadt Minnersbach, sowie dem umliegenden Land strengstens verboten.
Zuwiederhandlung wird durch die Gerichtsbarkeit der Stadt geahndet, und die Strafe wird je nach schwere des Verbrechens festgelegt.

Häuser in Minnersbach

Regeln für den Hauskauf

  • Die Regeln des Stadtrates sind einzuhalten, gegebenenfalls zu erfragen.
  • Ohne Erlaubnis des Stadtrates ist der Hauskauf untersagt.

Bauregeln

  • Ohne Erlaubnis des Stadtrates ist der Hausbau untersagt.