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* Der Charakter gehört keiner | * Der Charakter gehört keiner Monsterspezies an. (Bei Elfen entscheidet die Stadtverwaltung, ob sie geduldet werden.) | ||
* Der Charakter besitzt genügend Gold und nicht zu viele bestehende Häuser. | * Der Charakter besitzt genügend Gold und nicht zu viele bestehende Häuser. | ||
* Der Spieler schreibt eine Bewerbung zur Bürgerschaft an die Stadtverwaltung. | * Der Spieler schreibt eine Bewerbung zur Bürgerschaft an die Stadtverwaltung. | ||
Version vom 25. Januar 2026, 09:14 Uhr
| Städte
Barbarendorf - Britain - Bucaneer's Den - Cove - Delucia - Destea - Duesterhafen - Elashinn |
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Neuigkeiten
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Demographie
Cove liegt am Festland nahe der Mark Landsend und schmiegt sich an seinen eigenen kleinen Gebirgszug.
Lage
Die kleine Küstenstadt befindet sich zwischen Meer, Wald und Berg. Das Gebirge schützt sie im Süden, während im Norden der ruhige Hafen in einer geschützten Bucht liegt.
Flora und Fauna
Das Umland ist von dichtem Mischwald geprägt und entspricht dem üblichen Bild der Festlandregionen. In der Stadt selbst gibt es keine angelegten Wege oder Gärten – sie wirkt einfach, zweckmäßig und naturverbunden.
Im Wald leben die üblichen Tiere dieser Breitengrade, auch wenn sie sich während der Kämpfe der vergangenen Jahre etwas tiefer in das Dickicht zurückgezogen haben.
Stadtbild
Die hölzerne Wehr zieht sich vom Gebirge bis zum Meer und schützt die Stadt vor Angriffen von der Landseite. Hinter den großen Toren erstreckt sich eine kleine Siedlung aus Holzlattenhäusern mit Strohdächern, vereinzelt durchbrochen von stabilen Steinbauten.
Trampelpfade führen gen Norden zum Hafen, der in eine geschützte Bucht eingelassen wurde und daher kaum Gefahr durch raue See befürchten muss.
Am nördlichen Ausläufer des Gebirges liegt ein kleiner Hof mit Obst- und Viehzucht. Darüber erhebt sich ein hölzerner Wachturm, von dem aus jedes einfahrende Schiff leicht zu erspähen ist.
Geschichte
Die Hafenstadt Cove wurde an bester Lage am Fuße eines kleinen Gebirgszuges ursprünglich von den Zwergen erbaut.
Über viele Jahre wirkte sie wie in der Zeit erstarrt: idyllisch, aber einsam. Nur wenige Reisende kamen vorbei, was nicht zuletzt an den hohen Zöllen lag, die ihre Besitzer verlangten. Dadurch kümmerte sich kaum jemand um die Stadt, die zunehmend in Vergessenheit geriet.
Dies änderte sich erst, als der Lauf der Dinge auf grausame Weise eingriff: Blutige Schlachten erschütterten die Region, Flüche wurden ausgesprochen und gebannt. Am Ende fiel Cove den Streitkräften des Schattenbundes zu.
Nun, nachdem die Stadt bis auf die Grundmauern zerstört wurde, lag die Aufgabe des Wiederaufbaus in den Händen Namoths.
Gesetze
§1 Die Stadt Cove ist Teil des Reiches Namoth und untersteht somit der Herrschaft des Schattenbundes.
§2 Jeder Reisende, der die Stadt Cove betritt, hat die vom Schattenbund verfügten Regeln und Gesetze vorbehaltslos zu akzeptieren. Mit Nachdruck sei erwähnt, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt.
§3 Mitgebrachte Tiere wie Pferde, Ponies, Hunde etc. sind während des Aufenthalts in Cove in den vorgesehenen Stalleinrichtungen unterzubringen. Tiere, die sich missbräuchlich trotzdem auf der Strasse tummeln sollten, werden ohne Vorwarnung vom Schattenbund beschlagnahmt oder direkt ins Schlachthaus gebracht.
§4 Es ist strengstens untersagt, Bürgern und Händlern der Stadt Cove in irgendeiner Form Schaden (Verletzung, Diebstahl, Beleidigung) zuzufügen. Zuwiderhandlungen werden je nach Mass des Verschuldens bestraft, angefangen bei einer Busse von 1000 Goldstücken bis hin zur Hinrichtung am Galgen.
§5 Das unbefugte Betreten von Armeeanlagen, Kasernengebäuden und sonstigen nicht- öffentlichen Gebäuden wird mit der Todesstrafe bestraft.
§6 Wer Bürger/Bürgerin der Stadt Cove werden will, hat beim Stadthalter einen entsprechenden Antrag zur Aufnahme zu stellen. Der Antrag wird anschliessend geprüft und über eine etwaige Niederlassungbewilligung in Rücksprache mit dem Schattenrat entschieden.
§7 Personen, die sich ohne Bewilligung in Cove niederlassen, werden umgehend der Stadt verwiesen und sind in Zukunft unerwünscht.
§8 Der Schattenbund behält es sich vor, die hier genannten Regelungen und Gesetze jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu erweitern.
Verkaufskriterien für Häuser
Checkliste
- Der Charakter gehört keiner Monsterspezies an. (Bei Elfen entscheidet die Stadtverwaltung, ob sie geduldet werden.)
- Der Charakter besitzt genügend Gold und nicht zu viele bestehende Häuser.
- Der Spieler schreibt eine Bewerbung zur Bürgerschaft an die Stadtverwaltung.
- Der Spieler erhält eine Antwort der Stadt. * Der Spieler wird auf den Stadtstein aufgenommen und ist damit Bürger der Stadt.