Charta des Zwergenreichs

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Das Kernland des Zwergenreichs

Charta des Zwergenreichs

Das Königreich der Zwerge ist auch unter dem Namen „Wrong“ bekannt. Die Hauptstadt des Zwergenreiches, „Umrazim“, liegt weit im Gebirge, tief unter den Bergen. Der Eingang ist für Nichtzwerge so gut wie nicht auffindbar. Die Grenzen des Zwergenreiches umfassen das gesamte Wronggebirgsmassiv mit seinen 3 Minen. Im Wrongtal, welches für die Zwerge heiliger Boden darstellt, steht das einzige Gebäude der Stadt, die Halle der zwergischen Ahnen. Diese wird ständig bewacht und ein unbefugtes Betreten von Nichtzwergen hat unweigerlich den Tod zur Folge. Weiter erstreckt sich das Königreich in Richtung Westen bis vor die Stadt Tos. Die Grenze zu Tos wird durch eine Wehrmauer mit Tor und zwei Türmen gesichert, deren Verlauf zieht sich vom nördlichen Gebirge bis zur Meeresküste im Süden. Im Nordosten hinter dem Gebirgsmassiv wird die Grenze von Runensteinen gekennzeichnet und grenzt direkt an das Jagdgebiet der Barbaren. Der Grenzverlauf beginnt am nordwestlichen Gebirge und endet an der Meeresküste im Osten. Die südliche und östliche Grenze ist der Küstenverlauf des Meeres, dieser erstreckt sich von der Wehrmauer vor Tos im Westen über mehrere Buchten bis an das Jagdgebiet der Barbaren im Nordosten.

Die oberste Zielsetzung des Zwergenvolks ist es, Gold und Macht zu mehren und für Ruhm und Ehre zu streiten, in Friede wenn es kann, und in Fehde wenn es muss.

Der Zwergenkodex

Der Zwergenkodex ist das höchste Gut des Zwergenvolks, den es zu achten und zu befolgen gilt. Daher sei jedem Zwergen im Lande angeraten dies zu tun, und zwar unabhängig von seinem Rang oder seiner gesellschaftlichen Stellung, sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Zwergenreichs. Dem Rat obliegt es, mit all seiner Kraft dafür zu sorgen das dem Folge geleistet wird. Ein Verstoß gegen den Zwergenkodex ist dem Rat mitzuteilen und wird je nach Schwere entsprechend geltender Gesetze geahndet.

Das Reich der Zwerge wird von einem König und seinem Rat regiert. Der Rat besteht aus vier Personen:

Hüter des Reiches (Verwaltung) derzeit Corangox Felsspalter

Hüter der Waffen (Militär) derzeit (... unbesetzt ...)

Hüter der Zünfte (Wirtschaft u. Handel) derzeit Roscha Zabon

Hüter des Glaubens (Geistliches) derzeit Torflan Felsenschulter

Jedes Ratsmitglied wird offen und direkt mit einer gültigen Stimme pro Mitglied gewählt. Eine Stimme für sich selbst ist hierbei nicht gestattet. Jedes ausgeschiedene Ratsmitglied muss binnen einer Frist von zwei Wochen durch Wahl im Rat ersetzt werden. Reguläre Neuwahlen werden vom Rat direkt bestimmt.

Die Geoden des Reiches bestimmen einen aus ihren Reihen, der dann als Hüter des Wissens dem Rat ständig beisitzt und beratend tätig ist. Der Hüter des Wissens besitzt jedoch keine Stimme im Rat.

Der Rat tritt im Namen des Königs für gewisse Sparten des täglichen Zwergenlebens auf. Er handelt dabei im Namen des Königs. Beschlüsse durch den Rat werden mit 2/3 Mehrheit beschlossen. Letztendlich liegt die Entscheidungsgewalt hierbei jedoch immer noch beim König. Dieser kann jederzeit Bestimmungen des Rates aufheben, abändern und dergleichen. Ansonsten besitzt der König jedoch wie jedes Ratsmitglied eine "einfache" Stimme im Rat. Gibt es jedoch keinen König, übernimmt der Zwergenrat die Amtsgeschäfte stellvertretend bis ein neuer König den Thron bestiegen hat. Während dieser Zeit werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit beschlossen.

Die Charta wird vom Rat einstimmig beschlossen. Jedes Mitglied des Zwergenvolks ist dieser Charta, dem König und dem Rat verpflichtet, soweit es ihm seine Möglichkeiten erlauben oder ihm sein Gewissen gebietet. Änderungen in der Charta müssen vom Rat einstimmig beschlossen und dem Zwergenvolk unmittelbar bekanntgegeben werden.

Der Rat tritt regelmäßig alle vier Wochen in den Hallen des königlichen Schlosses zusammen, die Ratssitzungen sind öffentlich. Jeder Zwerg der möchte kann an den Sitzungen teilnehmen und aktiv Einfluß nehmen. Außerordentliche Treffen werden vom Rat gesondert beschlossen und durch Verkündung auf dem schwarzen Brett der Stadt sowie in der Bibliothek als Aushang bekanntgegeben.

Die grundsätzliche Haltung des Zwergenreichs und seinem Volk ist neutral, wider jedem und allem. Ausnahmen bildet hier die Rasse der Orks sowie Personen die als geächtet ausgeschrieben sind, oder jene die dem Reich und seinen Bewohnern feindlich gesonnen sind.

Es steht jedem frei, egal welcher Rasse oder Klasse er angehört, das Zwergenreich (das Land und die Stadt) zu betreten, so fern er dies in friedlicher Absicht tut. Ausnahmen bildet hier die Rasse der Orks sowie Personen die als geächtet ausgeschrieben sind, oder jene die dem Reich und seinen Bewohnern feindlich gesonnen sind. Es ist einem Vertreter dieser nur dann der Zutritt erlaubt, wenn er dies alleine und in der Eigenschaft eines Parlamentärs tut.

Jeder Zwerg hat das Recht auf die freie Wahl seines Wohnorts, auch wenn dieser ausserhalb der Grenzen des Zwergenreichs liegt. Er kann sich jeder Gilde anschliessen, sofern dies dem Zwergenreich und dem Zwergenvolk nicht feindlich gesonnen ist, bleibt dabei jedoch dem Zwergenreich und seinem König stets treu ergeben. Er kann Handel treiben mit wem immer er will - Ausnahmen bilden hier die Orks, oder jene die dem Reich und seinen Bewohnern feindlich gesonnen sind.

Zwergensilber ( Mytheril ) ist das Metall der Zwerge und wird daher auch nur unter ihresgleichen gehandelt, egal in welcher Form, sei es Erz, Barren oder als fertiges Erzeugnis. Der Erwerb von Zwergensilber ( Mytheril ) von Vertreten anderer Rassen ist erlaubt, jedoch ist stets auf beste Qualität zu achten, ebenso ist die Reparatur von schon vorhandenen Gegenständen, die sich im Besitz anderer Rassen befinden, und aus Zwergensilber gefertigt sind, erlaubt.

Zuständigkeiten

Der Diplomat untersteht dem Rat und erhält durch Ratsbeschluss seine Aufträge. Er darf ohne Ratsbeschluss nicht tätig werden. Kein anderer darf an Stelle des Diplomaten aus eigenem Antrieb und in diesem Sinne tätig werden.

Hüter des Reiches (Verwaltung) ist zuständig für alle Bereiche der Verwaltung des Zwergenreichs, ihm direkt unterstellt ist.

1. Der Bürgermeister, zuständig für Bürgerfragen und Ausrichtung von Märkten und anderen Festlichkeiten. 2. Der Kerkermeister, zuständig für Folter und Vollstreckung von verhängten Strafen. 3. Die Garde von Umrazim, die Garde rekrutiert sich ausschließlich aus Freiwilligen und wird nach Bedarf an Dauer und Mannschaftsstärke aufgestellt.

Anmerkungen zur Garde von Umrazim

Die Garde von Umrazim dient dem Personen und Objektschutz, sowie der Durchsetzung geltenden Zwergenrechts innerhalb des gesamten Zwergenreichs. Die Garde darf über die Grenzen hinaus nur nach eindeutiger Befehlslage durch den Vorgesetzten tätig werden. Die Grundhaltung der Garde gegenüber anderer Rassen und Klassen hat in jeder Situation und bei jeder Gelegenheit neutral zu sein. Ausnahmen bildet hier die Rasse der Orks und Vertreter des Knochenvolks sowie Personen die als geächtet ausgeschrieben sind, oder jene die dem Reich und seinen Bewohnern feindlich gesonnen sind. Die Garde darf im Kriegsfall nicht außerhalb der Reichsgrenzen eingesetzt werden.

Hüter der Zünfte (Wirtschaft und Handel) ist zuständig für alle Bereiche der Wirtschaft des Handwerks und des Handels innerhalb des Zwergenreichs. Des weiteren ist er zuständig für die Entstehung neuer Handelsbeziehungen und der Pflege Bestehender, ihm direkt unterstellt ist.

1. Der Marktmeister, zuständig für die Ausrichtung von Märkten und anderen Festlichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister. 2. Die Ingenieure, zuständig für den Bau von Gebäuden und anderen Bauwerken, die Aufsicht über die im Reich befindlichen Minen und Steinbrüchen sowie die Kontrolle und Instandsetzung des Stollensystems das die Stadt umgibt.

(Die Ingenieure sind in erster Linie RP-Charaktere, können aber je nach Bedarf und Lust auch gerne von Spielern IG dargestellt werden).

Anmerkungen zu den Zünften

Jeder Großmeister seines Gewerks gehört automatisch einer Zunft an und darf sich Zunftmeister nennen, wobei er jedoch jeweils nur einer Zunft angehören kann. Lehrlinge und Gesellen hingegen müssen sich dieses Privileg erst erarbeiten, wie sie dies tun steht ihnen frei, vorzugsweise jedoch durch ordentliches ausspielen sowohl IG als auch im RP-Forum. Die einzelnen Handwerkszweige sind wie folgt in Zünften zusammengefaßt.

Zunft des Bergbaus: ... Miner, Steinmetz Zunft der Schmiedekünste: ... Schmied, Feinschmied Zunft des Holzhandwerks: ... Schreiner, Holzfäller, Armbrust u. Bogenbauer Zunft des Schneiderhandwerks: ... Stoff und Rüstschneider

Hüter des Glaubens (Geistliches) ist zuständig für die Belange der Zwerge in Glaubensfragen, besonders die Ausbildung von Priestern,

1. Die Überwachung der Ausbildung und Abnahme der Prüfung der Drachenkrieger. 2. Die Ausarbeitung von Ritualen um den Göttern zu huldigen. 3. Ausrichter von heiligen Festtagen und 4. Betreuer der heiligen Stätten.

Hüter der Waffen (Militär) ist zuständig für die Verteidigung des gesamten Reiches sowie im Kriegsfall die Führung der Streitkräfte, ihm direkt unterstellt ist,

1. Der Drillmeister, zuständig für die Ausbildung der Rekruten für Militär und Wachpersonal. 2. Die Garde von Umrazim, im Bedarfsfall und unter Absprache mit dem Hüter des Reichs. 3. Die Streitkräfte des Zwergenreichs, (bestehend aus der Spielerschaft)aufgestellt durch Einberufung im Kriegs und Verteidigungsfall.

Die Festung in der Wrongschlucht dient den Streitkräften als Wachturm und als Garnison, des weiteren sind ständig Streitkräfte innerhalb der Königlichen Festung innerhalb der Stadt stationiert.


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