Regeln Gilden

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Bitte nehmt darauf Rücksicht, dass es daher zu Formats- und Inhaltsumstellungen kommen kann, die zwischenzeitlich sinnfrei erscheinen.

§01 Gründung

Eine Gilde muß aus mindestens sechs Mitgliedern (dh. 6 Accounts, nicht 6 Spieler eines oder mehrerer Accounts..) bestehen. Der Gildenstein kostet bei Gründung 250.000 Goldmünzen.

Gilden werden in drei Gruppen eingeteilt

  • Gemeinschaft (Gilden in Gründung oder Gilden ohne spezielles Konzept)
  • Gilden
  • inaktive Gilden

Die Gründungszeit einer Gilde dauert mindestens 6 Wochen.

Nach den 6 Wochen wird von dem Gildenbeauftragten GM entschieden ob die Gründungszeit verlängert, die Gilde zugelassen wird oder die Gilde als Gemeinschaft existiert.

§02 Gemeinschaft

Eine Gemeinschaft beschreibt eine Gilde in ihrer Gründungszeit oder eine Gilde ohne spezielles Konzept.

Gemeinschaften können ein Grundstück und Gebäude mit max. 1000 Feldern besitzen.

§03 Gilde

Eine Gilde muß eine Hintergrundgeschichte vorweisen, aus der deutlich der Grund ihrer Gründung und ihre Ziele herauszulesen sind. Dabei gilt, daß es sich nicht um die Geschichte einer Einzelperson handeln soll, die eine Gilde gründen will, sondern um eine Gemeinschaft, die sich gefunden hat.

Gildensteine werden nur vom zuständigen Gildenbeauftragten nach Lieferung folgender Daten gesetzt:

  • Rollenspielerischer Hintergrund der Gilde.
  • Gesinnung der Gilde Gildenname und Kürzel
  • E-mail-Addresse des Gildenmeisters Kurzbeschreibung der Gilde für die SW Homepage
  • ein Logo 80*80 wenn möglich
  • Eigene Homepage ist wünschenswert; alternativ ein entsprechender Artikel in der SW-Pedia
  • Liste der Gründungsmitglieder

Als Gildengrundstück sollte möglichst ein Haus in der Stadt erworben werden. Hierbei ist zu beachten, dass Gildenhaus und Grundstück nicht mit Privat-Häusern der Gildenmitglieder zu vermischen sind. Bei Gildengrundstück mit Gildenhaus gilt eine max. Größe von 3000 Feldern. Gilden können einen Gildenteleporter besitzen.

Gilden werden weitere Enginerechte bekommen, die bei Implementierung hier ergänzt werden.

Die Gildenfarbe darf keiner anderen schon vorhanden Gildenfarbe ähnlich sein. Desweiteren sind Ähnlichkeiten mit vorhandenen farbigen oder magischen Rüstungen nicht gestattet. Sonderfarben wie Trueblack oder Truewhite werden als Gildenfarbe nicht zugelassen.

§04 inaktive Gilde

Bei nicht vorhandener Aktivität einer Gilde wird diese zur inaktiven Gilde und verliert die erweiterten Rechte, die sie durch Aktivität wieder erlangen kann.

§05 Aktivität

Eine Gilde gilt als aktiv, wenn sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt.

  • Sie besitzt 6 aktive Chars, mit einer mindest IG-Zeit von 10 Stunden pro Monat.
  • Die durchschnittliche IG-Zeit der Mitglieder beträgt mindestens 10 Stunden pro Monat.
§06 Regeln

Gilden haben sich vorbildlich an das Regelwerk Schattenwelts zu halten, da sie einen Sonderstatus haben.

Gilden, deren Mitglieder sich nicht den Grundsätzen und der Gesinnung der Gilden entsprechend verhalten, werden nach einmaliger Warnung zur Gemeinschaft.

Gemeinschaften, deren Mitglieder wiederholt negativ auffallen, werden nach einmaliger Warnung gelöscht.

§07 Auflösung

Inaktive Gilden und Gemeinschaften werden aufgelöst, wenn

  • sie weniger als sechs Mitglieder (dh. 6 Accounts, nicht 6 Spieler eines oder mehrerer Accounts..) hat,
  • sie den Wunsch zur Auflösung äußert oder
  • ihre Mitglieder wiederholt durch negatives Verhalten auffallen.

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