Kategorie:Geistliche

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Geistliche

Alle Klassen, die durch karmatische Energie im Sinne des Götterkraftguide wirken, gehören dieser Kategorie an.

Betreuer

Die Betreuer sind unter geistliche at schattenwelt (dot) de zu erreichen.

Wiederherstellung gelöschter Charaktere

Nach reiflichen Überlegungen des Geistlichen Teams mit einigen Für, wie auch Wider, haben wir uns entschieden eine Wiederherstellung eines gelöschten Charakters aus dem Geistlichen Bereich grundsätzlich möglich zu machen. Es müssen jedoch einige Regelungen beachtet werden:

  • Der zu wiederherstellende Charakter MUSS nachweislich existiert haben und es MUSS auch nachweisbar sein, welche Klasse er damals innehatte (z.B. durch alte Rp Postings aus denen dies hervorgeht). Bleibt der Status im Unklaren, behalten sich die Betreuer des Geistlichen Bereichs das Recht vor, dies im Einzelfall zu entscheiden. Die Nachweispflicht liegt beim Spieler und nicht beim Staff.
  • Der zu wiederherstellende Charakter wird NUR für den Spieler wiederhergestellt, der diesen damals auch gespielt hat. Will heißen; Nach Möglichkeit selber Account (falls noch vorhanden) Da eine Accountweitergabe regelwidrig ist, erwähne ich nicht explizit, das es auch der selbe Spieler des Accounts sein muss. Sollte der Account aus welchen Gründen auch immer nicht mehr existent sein, ist es Aufgabe des Antragstellers und nicht des Staffs einen eindeutigen Nachweis der Identität zu liefern.
  • Es wird auch DEFINITIV nur der Charakter und dessen Hintergrund wiederhergestellt, der damals existierte. Ein einmal gespielter Tyrael Paladin mit Namen Hans Müller berechtig nicht zum Spielen eines Diablo Paladins mit Namen Peter Schulze und auch keiner anderen Klasse. Sollte der Charakter einen RP Tod gestorben sein, macht dies das Unterfangen natürlich ungleich komplizierter und der Antragsteller sollte sich in die Pflicht genommen fühlen eine schlüssige Erklärung zu liefern, wieso der Charakter wieder am Leben ist.
  • Ein Charakter der wiederhergestellt wird NACHDEM diese Nachweise erbracht wurden, bekommt zuerst das Flag eine Stufe darunter (Paladin -> Knappe; Kleriker -> Pilger usw.) und muss dann die Betreuer des Geistlichen Bereichs mit Aktivität und Klassengerechten RP in einer ein Monatigen Probezeit überzeugen (es müssen keine Punkte nach dem Modulsystem erringt werden, sondern nur unsere endgültige Zustimmung nach Ablauf der Probezeit) Wird die Zustimmung erlangt, erhält der Spieler das angestrebte Flag. Wird die Zustimmung nicht erlangt, muss der Spieler ganz normal ausreichend Punkte nach dem Modulsystem erlangen, um die nächst höhere Klassenstufe zu erreichen.
  • Ein Charakter wird auf diese Weise nur EIN einziges Mal wiederhergestellt, wird er ein weiteres Mal aufgegeben/gelöscht gibt es keine weitere Wiederkehrmöglichkeit.
  • Nur RP-Hintergrund und Flag können auf diese Weise wiedererlangt werden, KEINE Skills oder Items.

Die Wiederherstellung eines gelöschten Charakters ist eine Einzelfallentscheidung des Betreuerteam. Ein Anrecht darauf gibt es nicht. Anträge auf Wiederherstellung können an geistliche at schattenwelt (dot) de mit den dazugehörigen Nachweisen gesendet werden. Zu beachten sei dabei auch, dass dies eine rein interne Regelung ist und bisher nur für den Geistlichen Bereich gilt.